Datensicherheit und Datenschutz

Quelle: Abbildung von @albrechthermanns in Verwendung von OpenMoji unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 via Twitter

Grundlegender Rechtsrahmen

Datensicherheit und Datenschutz im Schulbereich des Landes Nordrhein-Westfalen

Hinweise des Ministeriums für Schule und Bildung NRW

Änderungsverfahren der Verordnung zur Datenverarbeitung

Hinweise der Medienberatung NRW

Hinweise der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW

Digitaler Unterricht in Schulen – Der Grundstein ist gelegt

Mit den jüngsten Änderungen des Schulgesetzes können Schulen ihren Unterricht nun über den analogen Präsenzbetrieb hinaus auch digital gestalten.

Flexibilität, weniger Unterrichtsausfälle sowie die Vorbereitung der Schüler:innen auf ein Leben im digitalen Zeitalter – so lauten einige der guten Argumente dafür. Die Landesbeauftragte unterstützt verantwortliche Stellen dabei, die Persönlichkeitsrechte der Schüler:innen im digitalen Unterricht zu wahren.

Zuvor galt:

Die Handreichung „Pandemie und Schule – Datenschutz mit Augenmaß“ (PDF-Datei) (Stand: 21.05.2021) stellte die rechtlichen Rahmenbedingungen im Schulbereich dar und ging auf konkrete Bereiche digitaler Datenverarbeitung ein: E-Learning-Plattformen, Online-Videokonferenztools (Web-Archiv / PDF-Datei) (Stand: 26.05.2021), Messenger-Dienste (Web-Archiv / PDF-Datei) (Stand: 18.05.2021).

Weitere Informationen der LDI NRW